Full text : 1995 (0039)

BZ

Betriebswirtschaftslehre“ oder in einem der betriebswirtschaftlichen
Vertiefungsfächer nach & 17 Abs. 5 mit Ausnahme der Nummern 8, 10 und
16 teilnehmen, in diesem Seminar eine schriftliche Arbeit zur Diskussion
stellen und für die Seminarleistung mindestens die Gesamtnote „ausreichend“
 erlangen.

(3) Kandidaten für den Grad eines Diplom-Handeislehrers müssen an der
Universität des Saarlandes an einem Seminar im Fach „Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre“, „Allgemeine Volkswirtschaftslehre“, in einem der
volkswirtschaftlichen Vertiefungsfächer nach $ 17 Abs. 4 mit Ausnahme
der Nummem 4, 6 und 13, in einem betriebswirtschaftlichen Vertiefungsfach
 nach 8 17 Abs. 5 mit Ausnahme der Nummern 8, 10, 12 und 16 oder
im Fach „Erziehungswissenschaft“ teilnehmen, in diesem Seminar eine
schriftliche Arbeit zur Diskussion stellen und für die Seminarleistung mindestens
 die Gesamtnote „ausreichend“ erlangen.

(4) Wird das Seminar mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet, So kann
es wiederholt werden.

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Diplomarbeit

(1) Die Diplomarbeit ist eine Prüfungsleistung. Sie soll zeigen, daß der
Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem
der Wirtschaftswissenschaften selbständig nach wissenschaftlichen
Methoden zu bearbeiten.

(2) Das Thema der Diplomarbeit wird dem Kandidaten vom
Prüfungsausschuß mitgeteilt. Der Themenmitteilung geht eine Absprache
des Kandidaten mit dem Prüfer voraus. Das Thema muß dem Fach
‚Allgemeine Volkswirtschaftsliehre“ oder „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“
 oder einem der Fächer nach 8 17 Abs. 4 mit Ausnahme ‚der
Nummern 4, 6 und 13 oder Abs. 5 mit Ausnahme der Nummern 8, 10, 12
und 16 entnommen sein. Für Bewerber um den Grad eines Diplom-Volkswirts
 kann das Thema der Diplomarbeit dem Fach „Politikwissenschaft“
 entnommen werden... Die Auswahl des Faches trifft der Kandidat.

(3) Die Bearbeitungszeit der Diplomarbeit beträgt in der Regel drei Monate.
Auf Antrag des Prüfers kann der Prüfungsausschuß die Bearbeitungszeil
in begründeten Ausnahmefällen um bis zu acht Wochen verlängern. Der
Antrag ist vor Beginn des Bearbeitungszeitraums beim Prüfungsausschuß
zu stellen. Wird die Arbeit verspätet eingereicht und ist die Verspätung
zureichend entschuldigt, so gewährt der Prüfungsausschuß eine entspre-
            
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