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Buchführung
Sraktische Datenverarbeitung
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(2) Nach bestandener Diplomvorprüfung wird dem Kandidaten ein Zeugnis
ausgehändigt, das die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen und die
Gesamtnote enthält (Diplomvorprüfungszeugnis). Das Zeugnis ist vom
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
(3) Nach Bekanntgabe der Noten wird den Kandidaten auf Antrag Einsich
in ihre Aufsichtsarbeiten gewährt.
11. Diplomprüfung
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Zweck und Durchführung der Diplomprüfung
(1) Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat die
Zusammenhänge seines Faches überblickt, die Fähigkeit besitzt, wissen
schaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und die für den Über
gang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erwor
ben hat.
(2) Die Diplomprüfung ist So durchzuführen, daß sie mit Abschluß des ach
ten Semesters vollständig abgelegt sein kann.
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Umfang und Art der Diplomprüfung
(1) Die Diplomprüfung in Volkswirtschaftsiehre besteht aus der Diplom
arbeit, den Seminararbeiten und studienbegleitenden Fachprüfungen I
folgenden Fächern:
1. Allgemeine Volkswirtschaftsiehre (WMirtschaftstheorie, Wirtschaftspoliti
und Finanzwissenschaft),
2. Betriebswirtschaftslehre,
3. volkswirtschaftliches Vertiefungsfach,
4. weiteres volkswirtschaftliches Vertiefungsfach,
5. weiteres volks- oder betriebswirtschaftliches Vertiefungsfach