Full text : 1995 (0039)

€

bestandene Fachprüfung Soll zum nächsten angebotenen Prüfungstermin,
n der Regel nach einem Semester, wiederholt werden.

(2) Hat ein Kandidat nach Ausschöpfung aller Wiederholungsmöglichkeiten
 die für die Erlangung der Diplomvorprüfung gemäß 8 15 Abs. 1 oder
der Diplomprüfung gemäß 8 25 Abs. 1 erforderlichen Leistungen nicht
erbracht, so ist die Prüfung nicht bestanden. Hat der Kandidat die
Diplomvorprüfung oder die Diplomprüfung endgültig nicht bestanden, oder
gelten sie als endgültig nicht bestanden, so erteilt der Prüfungsausschuß
hierüber einen schriftlichen Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung. In
diesem Fall wird ihm auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden
Nachweise eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt, die die erbrachten
Prüfungsleistungen und deren Noten sowie die zur jeweiligen Prüfung
noch. fehlenden Prüfungsleistungen enthält und erkennen läßt, daß die
Prüfung nicht bestanden ist.

(3) Der Antrag auf Zulassung zu einer Prüfung gilt als Antrag auf
Zulassung zur WMederholung der Prüfung, wenn der Kandidat eine gleichwertige
 Prüfung an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule nicht
bestanden hat. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuß.


(4) Für die Wiederholung einer Prüfung gelten die Vorschriften über die
erstmalige Prüfung, soweit in dieser Ordnung nichts anderes bestimmt ist.

(5) Wird eine nicht bestandene Fachprüfung aus von dem Kandidaten zu
vertretenden Gründen nicht innerhalb von vier Fachsemestern wiederholt.
50 ist in der Regel die Zulassung zur WMederholungsprüfung zu verweigern.


(6) Die im Rahmen einer nicht bestandenen Fachprüfung erbrachten
Prüfungslieistungen werden bei einer Wiederholungsprüfung nicht berücksichtigt.


”". Jiıplomvorprüfung

8 12
Zweck und Durchführung der Diplomvorprüfung

(1) Durch die Diplomvorprüfung soll der Kandidat nachweisen, daß er das
Ziel des ersten Studienabschnitts erreicht hat und sich insbesondere die
inhaltlichen Grundlagen der Wirtschaftswissenschaft, ein methodisches
            
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