Full text : 1995 (0039)

619 —

pädagogik auf der Grundlage der Prüfungsordnung für die Diplomstudiengänge
 Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftsiehre und Wirtschaftspädagogik.


(2) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erste Abschnitt
 (Grundstudium) umfaßt in der Regel vier Semester und wird mit der
Diplomvorprüfung abgeschlossen. Der zweite Abschnitt (Hauptstudium)
umfaßt in der Regel ebenfalls vier Semester und wird mit der Diplomprüfung
 abgeschlossen. Die Diplomprüfung ist der berufsqualifizierende
Abschluß des Studiums.

Il. Erster Studienabschnitt

82
Studienfächer

Das Studium der Volkswirtschaftsiehre, der Betriebswirtschaftslehre sowie
der Wirtschaftspädagogik ist im ersten Studienabschnitt identisch. Es
umfaßt Vorlesungen (V) und Übungen (U) im Gesamtumfang von 62
Semesterwochenstunden (SWS). Es entfallen (in. SWS) auf die
Studienfächer bzw. deren Teilfachagebiete

1. Grundzüge der Volkswirtschaftsiehre, Teil A
Grundzüge der Volkswirtschaftsiehre, Teil B

2. Grundzüge der Betriebswirtschaftsiehre, Teil A
Srundzüge der Betriebswirtschaftsiehre, Teil B

3. Grundzüge der Statistik, Teil A
Grundzüge der Statistik, Teil B

4. Grundzüge der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler
Teil A

620,
6V2U

6V2U,
6V2U,
4V.20,
4V2U.

4V.20,

5. Grundzüge des Rechts für Wirtschaftswissenschaftler, Teil A 4 V,
6. Grundzüge der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler,
Teil B
oder Grundzüge des Rechts für Wirtschaftswissenschaftler,
Teil B

7. Buchführung

3. Praktische Datenverarbeitung

2V 10

2V.
            
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