— erfolgreiche Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen.
Der Erfolg des Praxisjahres wird durch eine Bescheinigung festgestellt,
die der Beauftragte für das Praxisjahr ausstellt.
S 12 Beauftragter für das Praxisjahr
Die organisatorische Betreuung des Praxisjahres-erfolgt durch einen vom
Fachbereichsrat GIS gewählten Beauftragten.