Full text : 1995 (0039)

1. Fachkenntnisse dem neuesten künstlerischen oder wissenschaftlichen
Entwicklungsstand anpassen,
2. den Überblick über die Zusammenhänge des Faches erweitern,
3. die Eignung zur Kunstausübung weiterentwickeln und fördern,
4. die Fähigkeit, künstlerische sowie wissenschaftliche Methoden und
Erkenntnisse auszuwerten, erhalten und vertiefen,
5. Spezialkenntnisse in bestimmten Bereichen vermitteln.

(3) Die Veranstaltungen des Kontaktstudiums sollen nach Möglichkeit mit
dem übrigen Lehrangebot abgestimmt werden und berufspraktische
Erfahrungen für die Lehre nutzbar machen.

(4) Das Kontaktstudium steht Bewerbern mit abgeschlossenem Hochschulstudium
 und solchen Bewerbern offen, die die für eine Teilnahme
erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben.

(5) Das Kontaktstudium ist auf vier Semester begrenzt.

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Gasthörer

Über die Zulassung von Gasthörern entscheidet der Rektor im Rahmen
der vorhandenen Kapazität im Benehmen mit den zuständigen
Fachbereichsvorsitzenden und Studienbereichsleitern.

Il. Verlust der Mitgliedschaft

8 14
Exmatrikulation

(1) Der Student verliert die Mitgliedschaft in der Hochschule für Musik und
Theater durch die Exmatrikulation.

(2) Die Exmatrikulation erfolgt durch Streichung des Betroffenen aus der
Liste der Studenten.

8 15
Exmatrikulation auf Antrag

(1) Der Antrag auf Exmatrikulation kann jederzeit auf dem beim Studenten-Sekretariat
 der Hochschule erhältlichen Formular persönlich unter Angabe
des Zeitpunktes, zu dem die Exmatrikulation wirksam werden soll, beim
Rektor gestellt werden. Die Exmatrikulation kann frühestens zu dem
            
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