75
>
9
Personenbezogene Bezeichnungen
Die in dieser Verordnung verwendeten Amts- und Funktionsbezeichnungen
sowie sonstigen personenbezogenen
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen und für
Männer in der männlichen Sprachform.
S 20
Aufhebung von Vorschriften
Die Verordnung zur Regelung der Leitung und Zusammenarbeit
in den Universitätskliniken im Landeskrankenhaus
Homburg — Klinikordnung — vom 8. Dezember 1988
(Amtsbl. 1989 S. 273) wird aufgehoben.
S
2)
Inkrafttreten
(1) 8 20 tritt hinsichtlich der Aufhebung von $ 10 Abs. 3
Satz 1 Buchstabe e der Verordnung zur Regelung der
Leitung und Zusammenarbeit in den Universitätskliniken
im Landeskrankenhaus Homburg — Klinikordnung — vom
8. Dezember 1988 rückwirkend zum 23. Februar 1989 in
Kraft.
(2) Im übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach ihrer
Verkündung in Kraft.
Saarbrücken, den 5. Juli 1995
Der Minister
für Bildung, Kultur und Wissenschaft
Prof. Dr. Breitenbach