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(2) Der Klinik-, Instituts- und Abteilungsdirektor ist für die
Planung, Organisation und Kontrolle sowie für den wirtschaftlichen
Betrieb der Klinik, des Instituts, der Abteilung
unbeschadet der klinischen Erfordernisse verantwortlich
und hat dafür Sorge zu tragen, daß auch der ihm nachgeordnete
Dienst die zur Verfügung stehenden Mittel wirtschaftlich
verwendet.
Er ist Vorgesetzter des Personals der Klinik, des Instituts,
der Abteilung, führt die Aufsicht und ist verpflichtet, die
Zusammenarbeit mit dem Klinikumsvorstand sicherzustellen.
Er ist verpflichtet, das Personal dem abgeschlossenen
Arbeitsvertrag oder dem Ausbildungsstand entsprechend
einzusetzen, und hat dafür zu sorgen, daß die vorgeschriebene
Arbeitszeit eingehalten wird.
Der Klinik-, Instituts-, Abteilungsdirektor ist verpflichtet,
auf Anforderung durch den Klinikumsvorstand nach Anhörung
der Arzte und Wissenschaftler der Klinik, des Institutes,
der Abteilung Organisations- und Geschäftsverteilungspläne
aufzustellen, dem Klinikumsvorstand zur Genehmigung
vorzulegen unnd die laufende Führung von Dienstplänen
und Leistungsnachweisen sicherzustellen.
Er ist zuständig für
a) die Weiter- und Fortbildung des ärztlichen Dienstes
sowie für die Aus- und Fortbildung des medizinischtechnischen
Dienstes,
b)
die medizinisch-hygienischen Angelegenheiten und
Apothekenangelegenheiten sowie für die Überwachung
der Durchführung gesundheitsbehördlicher Anordnunzen
der Klinik, des Instituts oder der Abteilung, der er vorsteht.
Kann in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung kein Einvernehmen
mit der Leitenden Pflegekraft erzielt werden.
trägt er den Sachverhalt dem Vorstand vor
(3) Zu den Dienstaufgaben des Klinik-, Instituts-, Abteilungsdirektors
gehören ferner
a) die vollstationäre, teilstationäre, vor- und nachstationäre
sowie die ambulante Untersuchung und Behandlung
aller Regelleistungsnehmer der Klinik, des Instituts, der
Abteilung, der er vorsteht, einschließlich der zugewiesenen
Gutachten- und Beobachtungställe,
die sonstigen ärztlichen Leistungen für alle Regelleistungsnehmer
der Klinik, des Instituts, der Abteilung,