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(7) Im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten können beliebige Fächer
zusätzlich als Wahlfächer belegt und sowohl Studien- als auch Prüfungsjeistungen
hierzu erbracht werden. Es können nur solche Fächer belegt
werden, in denen der Student weder im Rahmen der Vorprüfung noch in
der Hauptprüfung geprüft worden ist.
(8) Wird ein zusätzlich belegtes Fach im Sinne der Prüfungsordnung erfolgreich
abgeschlossen, so steht dem Studenten die Eintragung des Faches
und der erreichten Note in sein Zeugnis frei, sofern dieses noch nicht ausgestellt
worden ist. Derartige zusätzlich belegten Fächer sind im Zeugnis
durch Fußnoten auszuweisen. Es ist zu vermerken, daß diese Noten in der
Gesamtnote nicht berücksichtigt sind. Sinngemäß ist zu verfahren, wenn
während des Studiums die fakultative Teilnahme an Studienleistungen
gestattet ist.
8 3 Praktische Studienphase
Die Ableistung und Anerkennung der praktischen Studienphase ist in del
Praxisordnung geregelt.
S 4 Verantwortung
Der Fachbereichsvorsitzende ist zuständig für die Einhaltung der Studienordnung.
8 5 Qualität der Lehre
Mindestens einmal im Jahr findet eine Didaktik-Konferenz statt, die aus
Vertretern aller betroffenen Gruppen (Dozenten, Mitarbeiter, Studenten)
gebildet wird. In ihr sollen die Lehrinhalte, der Vortragsstil, Wünsche, Kritik
und Verbesserungsvorschläge bezüglich Vorlesungen, Übungen und
Seminaren diskutiert werden. Der Fachbereichsrat wählt aus dem Kreise
der Professoren je einen Beauftragten für das Grund- und Fachstudium
Diese sind für die Organisation und Leitung der Konferenz verantwortlich.
Auf Antrag von Betroffenen kann jederzeit eine Didaktik-Konferenz einberufen
werden.