‘7
85 8—Zulassungsverfahren
86 Anmeldung zur Prüfung
87 —Studienlieistungen und Hilfsmittel
88 Prüfungsfächer
89 Diplomarbeit
810 Durchführung der Prüfungen
8 11 Beurteilung der Prüfungsleistungen
812 Anrechnung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
813 Prüfungswiederholungen
814 Termine und Hilfsmittel
8 15 Bewertung
8 16 Bestehen
8 17 Täuschung, Nichtteilnahme
818 Entschuldbare Nichtteilnahme
819 Verlust des Prüfungsanspruchs
820 Zeugnisse
821 Ungültigkeit der Diplom-Vorprüfung und der Diplomprüfung
822 Hochschulgrade
Anlage zur Prüfungsordnung(Fächerkatalog)
ÜBERGANGSREGELUNG
1. Die vorliegende Studien-, Prüfungs- und Praxisordnung gilt für alle Studenten,
die ihr Studium mit Beginn des WS 93/94 im Fachbereich GIS de!
HTWAdS des Saarlandes begonnen haben.
2. Die Studenten, die ihr Studium vor dem WS 93/94 im Fachbereich GIS
der HTWdS begonnen haben, unterliegen nicht den Regelungen der vorliegenden
Ordnungen, sondern der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung
des Fachbereichs GIS mit Ausnahme des in der Anlage zul
Studienordnung festgelegten Fächerkatalogs. Diese Regelung gilt jedoct
höchstens für Prüfungen bis 1997.
3. In Sonderfällen können durch den Fachbereichsrat besondere Regelungen
getroffen werden.