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Studienieistungen
(1) Nach der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Physik sind für
die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung Nachweise über die erfolgreiche
Teilnahme (Übungs- bzw. Praktikumsscheine) an folgenden Lehrveranstaltungen
des Grundstudiums zu erbringen:
Übungen zu’ den theoretischen und rechnerischen Ergänzungen zur
Experimentalphysik |, II (zwei Übungsscheine),
Physikalisches Grundpraktikum 1, 11, Il! für Physikstudenten (ein
Praktikumsschein),
— Übungen zur Theoretischen Physik I, II (zwei Übungsscheine),
— Übungen in Mathematik zu den Veranstaltungen Analysis 1, Il, Ill, Lineare
Algebra | (ein Übungsschein aus einer der vier Übungen für Physikstudenten),
Übungen in Praktischer Mathematik für Physikstudenten (ein benotete'
Übungsschein als prüfungsreievante Studienleistung),
Chemisches Praktikum für Physikstudenten (ein benoteter Praktikumsschein
als prüfungsrelevante Studienleistung).
(2) Wegen der besonderen Bedeutung der Mathematik beim Studium der
Physik wird dringend empfohlen, mindestens einen weiteren Übungsschein
in den vier oben genannten Übungen zur Analysis bzw. Algebra zu
erwerben und vor der Teilnahme an den Übungen in Praktischer Mathematik
in den Übungen zur Einführung in die Informatik | ebenfalls einen
Übungsschein zu erwerben.
IH. Zweiter Studienabschnitt (Hauptstudium)
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Studienfächer und Lehrveranstaltungen
(1) Das Hauptstudium der Physik umfaßt die Studienfächer:
1. Experimentalphysik,
2. Theoretische Physik,
3. physikalisches Wahipflichtfach,
4, weiteres Wahlpflichtfach.
(2) Die Lehrveranstaltungen im zweiten Studienabschnitt gliedern sich in
Vorlesungen (VW), Übungen (U), Praktika (P), Seminare (S) und das