Full text : 1995 (0039)

511

m) Anlage 2, & 10 erhält folgende Fassung:

„S 10
Auflösung des Vertrages

Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit und Rücksprache mit der
Koordinationsstelle für das Praxis-Studienjahr des Fachbereichs
Betriebswirtschaft gekündigt werden, jedoch nur

1. aus einem wichtigen Grund (d.h. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist)
oder

2. vom Praxis-Studenten mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er
die Ausbildung aufgeben will.

Die Kündigung muß schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe
erfolgen.“

n) Anlage 5 erhält folgende Fassung:

„Anlage 5

Rahmenvereinbarung
über die Durchführung des Praxis-Studienjahres
im Fachbereich Betriebswirtschaft
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

zwischen

dem Fachbereich Betriebswirtschaft der Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes, vertreten durch den Fachbereichsvorsitzenden

$ 1
Allgemeines

Das betreuende Unternehmen und der Fachbereich Betriebswirtschaft der
Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes verpflichten sich,
bei der Durchführung und Ausgestaltung des Praxis-Studienjahres kooperativ
 zusammenzuwirken. Die Durchführung des Praxis-Studienjahres
erfolgt auf der Grundlage der für den Fachbereich geltenden Ordnung für
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.