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m) Anlage 2, & 10 erhält folgende Fassung:
„S 10
Auflösung des Vertrages
Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit und Rücksprache mit der
Koordinationsstelle für das Praxis-Studienjahr des Fachbereichs
Betriebswirtschaft gekündigt werden, jedoch nur
1. aus einem wichtigen Grund (d.h. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist)
oder
2. vom Praxis-Studenten mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er
die Ausbildung aufgeben will.
Die Kündigung muß schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe
erfolgen.“
n) Anlage 5 erhält folgende Fassung:
„Anlage 5
Rahmenvereinbarung
über die Durchführung des Praxis-Studienjahres
im Fachbereich Betriebswirtschaft
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
zwischen
dem Fachbereich Betriebswirtschaft der Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes, vertreten durch den Fachbereichsvorsitzenden
$ 1
Allgemeines
Das betreuende Unternehmen und der Fachbereich Betriebswirtschaft der
Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes verpflichten sich,
bei der Durchführung und Ausgestaltung des Praxis-Studienjahres kooperativ
zusammenzuwirken. Die Durchführung des Praxis-Studienjahres
erfolgt auf der Grundlage der für den Fachbereich geltenden Ordnung für