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k) Anlage 2, $ 4 erhält folgende Fassung:
„S 4
Pflichten des betreuenden Unternehmens
Das betreuende Unternehmen erklärt sich bereit, den Praxis-Studenten mit
betrieblichen Aufgabenstellungen zu betrauen, wie sie in Anlage 1 der
Ordnung zum Praxis-Studienjahr vorgesehen sind. Dabei ergeben sich
allerdings folgende Einschränkungen:
Das betreuende Untemehmen erklärt sich weiter bereit,
1. In allen den Praxis-Studenten betreffenden Fragen der Ausbildung mit
dem Fachbereich bzw. mit der Koordinationsstelle für das Praxis-Studienjahr
zusammenzuarbeiten,
2. den Praxis-Studenten für praxisbegleitende Lehrveranstaltungen iS.
von 8 31 der Studienordnung des Fachbereichs während des Praxis-Studienjahres
freizustellen,
3.dem Fachbereich gegebenenfalls bei Nichteinhaltung des Vertrags
Kenntnis zu geben,
4. die Berichte des Praxis-Studenten auf ihre Vollständigkeit und
Richtigkeit hin zu überprüfen und abzuzeichnen und
5. nach Beendigung der Tätigkeit dem Praxis-Studenten ein Zeugnis aus:
zustellen.“
)) Anlage 2, $& 6 erhält folgende Fassung:
„S 6
Betreuung
Das betreuende Unternehmen benennt
Herrm/Frau
als Beauftragten für die Betreuung des Praxis-Studenten. Der Beauftragte
ist zugleich Gesprächspartner für den Studenten und die
Koordinationsstelle des Fachbereichs in allen die Durchführung des
Praxis-Studienjahres berührenden Fragen.“