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}) Anlagen 1a - 1e erhalten folgende Fassungen.
„Anlage 1a
Anforderungen an einen Praxis-Studienplatz in der
Studienrichtung „Banken“
Praxis-Studenten der Studienrichtung „Banken“ sollen ihr Praxis-Studienjahr
in Unternehmen folgender Wirtschaftsbereiche absolvieren:
— Kreditinstitute
— Versicherungswirtschaft
— Finanzinstitute
Betriebe des nichtfinanziellen Sektors, Soweit sich das Aufgabengebiet
zum größten Teil mit Aufgaben des Funktionsbereichs „Finanzen“ deckt.
Der Praxis-Student soll an seinem praktischen Studienplatz überwiegend
Aufgaben lösen, die mindestens teilweise zur Anwendung des
Lehrangebotes der Studienrichtung Banken führen.“
„Anlage 1b
Anforderungen an einen Praxis-Studienplatz in der
Studienrichtung „Marketing“
Praxis-Studenten der Studienrichtung „Marketing“ sollen ihr Praxis-Studienjahr
in einem Unternehmen absolvieren, in dem Marketing profesSsionell
ausgeübt wird. Der Praxis-Student soll schwerpunktmäßig in einem
oder mehreren der folgenden Aufgabenfelder eingesetzt werden:
— Marktforschung
—- Produktmanagement
— Vertrieb
- Werbung/Verkaufsförderung