Full text : 1995 (0039)

505 —

g) $ 33 erhält folgende Fassung

„S 33
Koordinationsstelle für das Praxis-Studienjahr

Die organisatorische Betreuung des Praxis-Studienjahres erfolgt durch
eine vom Fachbereich einzurichtende „Koordinationsstelle für das Parxis-Studienjahr“.
 Zu ihren Aufgaben zählen im besonderen

- die Kontaktpflege zu betreuenden Unternehmen und Einrichtungen der
Wirtschaft mit dem Ziel, eine ausreichende Zahl von praktischen
Studienplätzen sicherzustellen

- die Unterstützung der Praxis-Studenten bei der Suche und Auswahl
praktischer Studienplätze

—- die Kommunikation mit den Beauftragten der betreuenden Unternehmen
— die Überprüfung und Anerkennung des Studienvertrages
-die Überwachung, Entgegennahme und Weiterleitung der
Zwischenberichte und der Studienberichte

- die Prüfung der fachlichen Eignung der praktischen Studienplätze in
Abstimmung mit den betreuenden Professoren/Lehrbeauftragten

- die Organisation der begleitenden Lehrveranstaltungen.“

h) Die Zeile „4. Beauftragter des Fachbereichs“ vor $ 33 wird ersetzt durch
„4. Koordinationsstelle des Fachbereichs“

) $ 35 wird zu 8 36
$ 35 erhält folgende Fassung.

„S 35
Anrechnung des Studiums an einer ausländischen Hochschule

Wird im Rahmen einer Vereinbarung des Fachbereichs Betriebswirtschaft
mit einer ausländischen Hochschule das 4. Studienjahr oder ein Teil desselben
 an der betreffenden Hochschule verbracht, so kann gemäß 8 57
Abs. 4 FhG bei Vorliegen der vorgesehenen Leistungsnachweise die
Dauer dieses Studiums angerechnet werden.“
            
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