Full text : 1995 (0039)

499 —

Statistik
\irtschaftsrecht

A*

„S 13
1. Wahlpflichtfach des 1. Jahres des Hauptstudiums

(1) Im 2. Studienjahr ist von folgenden Wahlpflichtfäächern eines zu belegen:


Jahreswochenstunden

Volkswirtschaftsiehre
Systemsoftware- und Programmierung

(2) Im Rahmen freier Kapazitäten kann zusätzlich das andere Wahlpflichtfach
 belegt werden.“

„S 14
2. Wahlpflichtfach des 1. Jahres des Hauptstudiums

(1) Im 2. Studienjahr ist von folgenden Wahlpflichtfächern ein weiteres zu
belegen:

Jahreswochenstunden

Englisch
Französisch
Rhetorik
Sozialpsychologie
Technik für Betriebswirte
Umweltaspekte der Untermnehmensführung
Unternehmenskommunikation
Wirtschaftspolitik

2

2

2
2
2
2

(2) Im Rahmen freier Kapazitäten können zusätzlich weitere Wahlpflichtfächer
 belegt werden.
(3) Im 2. Studienjahr kann folgendes Wahlfach belegt werden:

Jahreswochenstunden

Praktikum Wirtschaftsinformatik

„3 15
Pflichtfächer des Studienschwerpunktes Banken

In dem Studienschwerpunkt Banken sind folgende Pflichtfächer zu belegen:

            
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