= 497 -
Artikel 1
Die Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereiches Betriebswirtschaft
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes wird wie folgt
geändert:
1. Studienordnung
a) $6 erhält folgende Fassung:
„S6
Hauptstudium
(1) Das Hauptstudium umfaßt drei Studienjahre, einschließlich des Praxis-Studienjahres.
Das Hauptstudium endet mit dem Bestehen der Diplomprüfung.
(2) Im 2. Jahr des Hauptstudiums (im 3. Studienjahr) muß sich jeder
Student für eine Studienrichtung entscheiden. Zur Auswahl stehen die
Studienrichtungen Banken, Marketing, Personalmanagement, Rechnungsund
Prüfungswesen sowie \Wirtschaftsinformatik. Die Wahl der Studienrichtung
erfolgt mit der Rückmeldung ins 3. Studienjahr. Sie kann nur
innerhaib von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des 3. Studienjahres
geändert werden.
©) im 3. Jahr des Hauptstudiums (im 4. Studienjahr) Soll das Praxis-Studienjahr
(88 21 ff) absolviert werden. Der erfolgreiche Abschluß des
Praxis-Studienjahres ist Teil der Dipiomprüfung. „
b) $ 9 erhält folgende Fassung.
„S 9
Wahl des Wahlpflichtfachs
Mit der Immatrikulation belegt der Student ein Wahlpflichtfach. Mit der
Rückmeldung in das 2. Studienjahr belegt der Student aus den beiden
Wahlpflichtblöcken jeweils ein Wahlpflichtfach.“