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Anlage |!
UNIVERSITÄT DES SAARLANDES
BESCHEINIGUNG
gemäß $ 96 Abs. 4 des Universitätsgesetzes vom 8. März 1989 (Amısbl. 5. 889), in der Fassung des
Hochschulrechtsänderungsgeseizes vom 1. Juni 1994 (Amısbl. S. 889).
Die Fachkommission an der Universität des Saarlandes erteilt
yeboren aM an DR
die Berechtigung zum Studium im Studienganß asssessenrrne
an der Universität des Saarlandes.
Die Gesamtnote Tate esse ee
die Durchschnittsnote „nn
Saarbrücken. den ...........
SIEGEL
€ Vortitendel Vorsitzender der Fachkommission)