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Beratung
Bevor der Antrag auf Zulassung zum Eignungsgespräch
gestellt wird, muß die Bewerberin oder der Bewerber an
2inem eingehenden Beratungsgespräch über den gewünschten
Studiengang bei der Zentralen Studienberatung und der
Studienfachberatung der Hochschule, bei der der Zulassungsantrag
gestellt werden soll, teilnehmen.
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Antrag auf Zulassung
(1) Der Antrag auf Zulassung zum Eignungsgespräch ist
bis zum 15. Februar eines jeden Jahres schriftlich bei der
Hochschule zu stellen, an der die Bewerberin oder der
Bewerber studieren will. Im Antrag ist anzugeben, für
welchen Studiengang die Studienberechtigung erworben
werden soll. Daneben legt die Bewerberin oder der Bewerber
ausführlich dar, weshalb nach ihrer oder seiner Auffassung
die berufliche Tätigkeit in Verbindung mit der einschlägigen
Weiterbildung die Voraussetzungen für ein
arfolgreiches Studium an einer Hochschule begründet.
(2) Dem Antrag sind beizufügen:
l. ein ausführlicher Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung
des Ausbildungswegs und des beruflichen
Werdegangs sowie ein Lichtbild,
2. eine amtlich beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des
letzten Schulzeugnisses, der Zeugnisse der Berufsausbildung
und der Weiterbildung,
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der vollständige Nachweis über Art, Dauer und Ort der
Berufsausbildung, der beruflichen Tätigkeit und der
Weiterbildung,
4. eine Erklärung darüber, ob und für welchen Studiengang
die Bewerberin oder der Bewerber bereits früher
bei dieser oder einer anderen Hochschule einen Antrag
auf Zulassung zu einem Eignungsgespräch gestellt
hat.
5.
eine Bestätigung darüber, daß die Bewerberin oder der
Bewerber seit mindestens zwei Jahren den Hauptwohnsitz
im Saarland hat oder seit mindestens zwei Jahren
im Saarland beruflich tätig ist,