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Anlage zu 8 2 und zu 8 11, Abs. 4
|. Anforderungen in den Instrumenten Klavier, Orgel, Flöte, Oboe, Klarinette,
Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Schlaginstrumente, Harfe,
Blockflöte, Gitarre, Violine, Viola, Violoncello und Kontrabaß:
Vortrag von 3 mittelschweren bis schweren Stücken, die wichtige, für
das jeweilige Instrument typische Epochen abdecken (15 Minuten).
2. Anforderungen im Fach Gesang:
Vortrag von 3 Liedern oder Arien aus verschiedenen Epochen (15 Minuten).
3. Anforderungen im Fach Komposition:
Vorlage einer Mappe mit von der/vom Bewerberin angefertigten Werken
in verschiedener Besetzung; Mündlich-praktische Prüfung, innerhalb
derer Grundkenntnisse in Harmonielehre und in Gehörbildung erfragt
werden (30 Minuten).