Full text : 1995 (0039)

— 464 —

Ordnung
über die Eignungsprüfung als Zugangsvoraussetzung und
über die Erteilung von Hauptfachunterricht
für Jungstudierende an der Hochschule des Saarlandes
für Musik und Theater

Vom 08. Februar 1995

Der Senat der Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater hat am
08. Februar 1995 auf Grund des 8 75 des Gesetzes Nr. 1338 über die
Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater (Musikhochschulgesetz
 - MHG) vom 01. Juni 1994 die folgende Ordnung beschlossen, die
nach Zustimmung des Ministers für Bildung, Kultur und Wissenschaft vom
25. April 1995 hiermit verkündet wird.

Ei dsl
gnungsprüfung

(1) Die Inanspruchnahme von Hauptfachunterricht für Jungstudierende an
der Hochschule für Musik und Theater ist vom Bestehen einer EignungsSprüfung
 abhängig.

(2) Die Eignungsprüfung ist eine Aufnahmeprüfung, in der eine besondere
künstlerische Begabung im gewählten Hauptfach nachgewiesen werden
muß.

82
Prüfungsanforderungen

Zur Feststellung der nach & 1 erforderlichen Eignung werden von der Bewerberin
 bzw. dem Bewerber künstlerische Prüfungsleistungen gefordert.
Die Prüfungsanforderungen folgen aus der Anlage zu dieser Ordnung.

83
Zulassungsverfahren, Prüfungstermine

(1) Die Zulassung zur Eignungsprüfung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Der
Antrag muß bis zum 31. März für das jeweils am 01. Oktober beginnende
Studienjahr bei der Hochschule für Musik und Theater eingegangen Sen.
In begründeten Fällen kann der Rektor der Hochschule für Musik und
Theater Ausnahmen zulassen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.