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Prüfungsordnung
für den Aufbaustudiengang Europäische Wirtschaft
in der Fassung vom 15. Februar 1995
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(1) Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Universität des
Saarlandes führt nach Maßgabe dieser Ordnung Prüfungen durch, die den
im Fachbereich eingerichteten Aufbaustudiengang Europäische Wirtschaft
abschließen.
(2) Auf Grund der in dieser Ordnung in $& 1 - $ 7 geregelten Prüfungen
erteilt der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft jeweils ein Zertifikat für die
volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Richtung:
1. das „Zertifikat über Europäische Wirtschaftsstudien“ (volkswirtschaftliche
Richtung),
2. das „Zertifikat über Europäisches Management“ (betriebswirtschaftliche
Richtung).
(3) Auf Grund der in dieser Ordnung in $ 1 - $ 7 geregelten Prüfungen verleiht
der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft den Grad eines Magister
rerum politicarum Europaearum (Master of Economics-Europe/Diplöme
d’Etudes Superieures de Sciences Economiques-Europe) für die volkswirtschaftliche
Richtung bzw. den Magister rerum oeconomicarum Europaearum
(Master of Business Administration- Europe/Diplöme d’Etudes
Superieures de Gestion-Europe) für die betriebswirtschaftliche Richtung.
(4) Die Prüfungen werden im Namen des Fachbereichs Wärtschaftswissenschaft
von Prüfern/Prüferinnen durchgeführt, die durch die Beauftragten
des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft für den Aufbau-Auclengang
Europäische Wirtschaft (Fachbereichsbeauftragte) zu bestelen
sind.
(S) Die Fachbereichsbeauftragten werden vom Fachbereichsrat aus dem
Kreis der Professoren des Fachbereichs für die Dauer von zwei Jahren
gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Über Widersprüche gegen Entscheidungen
der Fachbereichsbeauftragten entscheiden die Fachbereichsräte.
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Die Erteilung des „Zertifikats über Europäische Wirtschaftsstudien“ bzw.
des „Zertifikats über Europäisches Management“ setzt voraus:
1. einen schriftlichen Antrag des Bewerbers/der Bewerberin,
2.die erfolgreiche Teilnahme an dem in 8 1 Abs. 1 genannten
Studiengang. An anderen Hochschulen oder im Rahmen von in