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(8) Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit — von Themenstellung bis
Abgabe — beträgt 3 Monate. Auf Antrag des Bearbeiters kann mit Zustimmung
des Betreuers der Prüfungsausschuß diese Zeit um insgesamt
sechs Wochen verlängern bei Vorliegen von Gründen, die der Bearbeiter
nicht zu vertreten hat.
(9) Die Diplomarbeit sowie die Studienarbeiten können auch in Form von
Gruppenarbeiten zugelassen werden, wenn die Bewertung der individuellen
Leistung sichergestellt werden kann. Studienarbeiten und die Diplomarbeit
können mit einer Präsentation verbunden sein.
(10) Bei Abgabe der Diplomarbeit hat der Kandidat schriftlich zu versichern,
daß er die Arbeit selbständig verfaßt und keine anderen als die
angegebenen Hilfsmittel benutzt hat. Alle Ausführungen, die wörtlich oder
sinngemäß der Literatur o. ä. entnommen wurden, sind eindeutig zu kennzeichnen.
A 22
Dıpfiomzeugnis
(1) Nach Beendigung des Fachstudiums (s. 8 2 (4) Studienordnung) wird
ein Diplomzeugnis erstellt, in das die E£ndnoten der Einzelprüfungen des
Fachstudiums, Thema und Bewertung der Diplomarbeit, den Namen des
Betreuers sowie die Bestätigung über eine erfolgreiche Teilnahme an der
praktischen Studienphase einzutragen sind. Darüber hinaus wird die Gesamtnote
der Abschlußprüfung gemäß 8 19 eingetragen.
(2) Auf Wunsch des Studenten können in das Zeugnis auch Wahlfächer
aufgenommen werden; sie müssen als Wahlfächer gekennzeichnet sein
und bleiben bei der Berücksichtigung des Gesamtergebnisses unberücksichtigt.
Wahlfach kann jedes an der HTWdS angebotene Fach sein, das
weder Pflichtfach noch gewähltes Wahlpflichtfach der gewählten. Fachrichtung
ist.
(3) Auf Antrag beim Prüfungsamt erhält der Student eine Bescheinigung
über die bis dato erbrachten Leistungen.
(4) Das Diplomzeugnis wird vom Fachbereichsvorsitzenden und vom Rektor
unterzeichnet und mit dem Siegel der HTWdS versehen. Als Tag des
Bestehens ist der Tag einzusetzen, an dem die letzte Prüfungsleistung
erbracht worden ist.