Full text : 1995 (0039)

424 —

Geschäftsordnung des Kleinen Senats (Senat) der
Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK saar)
Vom 15.2.1995

Der Senat der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK saar) gibt sich
gemäß 8 1 Abs. 7. des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden
Künste Saar (Kunsthochschulgesetz - KhG) vom 21. Juni 1989 (Amtsbl. S.
1106), zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 1337 hochschulrechtlicher
Vorschriften (Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 1. Juni 1994
(Amtsbl. S 889) folgende Geschäftsordnung, die nach Genehmigung
durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft vom
22.3.1995, Az.: E 3 - 2.2.2 hiermit verkündet wird:

|. Einberufung

&

(1) Der Senat wird während der Vorlesungszeit eines jeden Semesters
mindestens einmal vom Rektor einberufen.

(2) Der Rektor beruft den Senat unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
Er ist zur Einberufung verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder des
Senats oder sämtliche Mitglieder einer dem Senat angehörenden
Mitgliedergruppe unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes die
Einberufung schriftlich beim Rektor beantragt.

(3) Der Verwaltungsleiter ist zu den Sitzungen des Senats unter Angabe
der Tagesordnung einzuladen.

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(1) Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Beifügung der Tagesordnun
an die dienstliche oder private Adresse der Mitglieder.

(2) Sind zum Zeitpunkt der Einberufung Vertreter einer Mitgliedergruppe
dem Rektor/Rektorat nicht benannt, kann die Einberufung dieser Mit
glieder des Senats nach Bekanntmachung durch Aushang im Rektorat der
HBK saar oder beim ASTA erfolgen.

(3) Zwischen dem Tag der Aufgabe des Schreibens und dem Tag de
Sitzung Sollen mindestens fünf Werktage liegen.
            
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