Full text : 1995 (0039)

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(5) Mäntel, Taschen und sonstige Gegenstände, die geeignet sind, Bücher
aufzunehmen, sind bei der Aufsicht abzugeben.

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Rückgabe

(1) Das Leihgut ist spätestens bei Ablauf der Leihfrist unaufgefordert
zurückzugeben,

(2) Für den Veriust oder die Beschädigung von Bibliotheksgut während der
Benutzung hat der Benutzer vollen Ersatz zu leisten, auch wenn ihn kein
Verschulden trifft.

(3) Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäßem
 Ermessen.

(4) Bei Nichtrückgabe fälligen Bibliothesgutes oder Nichtzahlung von Gebühren
 wird das Mahnverfahren eingeleitet.

8 10
Fernleihe

Die Bibliothek der HBK saar ist nicht dem wissenschaftlichen Leihverkehr
der Deutschen Bibliotheken angeschlossen. Die Angehörigen und Studierenden
 der HBK saar können jedoch als Benutzer der Universitätsbibliothek
 der Universität des Saarlandes zugelassen werden und damit
Fernleibestellungen aufgeben.

8 11
Benutzungsgebühren

(1) Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei. Für bestimme
 Leistungen werden Gebühren und Auslagenersatz erhoben.

(2) Die jeweils geltenden Sätze werden durch Anlage zu dieser Ordnung
bekanntgegeben.

8 12
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt mit Veröffentlichung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft.

Saarbrücken, den 28.3.1995

Prof. Heinrich Popp
Prorektor
            
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