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Benutzungsordnung der Bibliothek der Hochschule der
Bildenden Künste Saar (HBK saar)
Vom 15.2.1995
Die HBK saar hat gemäß den Bestimmungen von 8 20 Abs. 2 und 4 des
Gesetzes Nr. 1246 über die Hochschule der Bildenden Künste Saar
(Kunsthochschulgesetz - KhG) vom 21. Juni 1989, Amtsbl. S. 1106, zuletzt
geändert durch das Gesetz Nr. 1337 zur Änderung hochschultrechtlicher
Vorschriften: (Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 1. Juni 1994
(Amtsbl. S. 889) folgende Ordnung für die Hochschulbibliothek der HBK
saar (BibiO) erlassen, die nach Zustimmung des Ministers für Bildung,
Kultur und Wissenschaft vom 22.3.1995, Az.: E 3 - 2.2.2 hiermit verkündet
wird:
S 1
Rechtliche Grundlagen
(1) Die Hochschulbibliothek ist eine zentrale Einrichtung der HBK saar. Sie
umfaßt den gesamten Bestand der Kunsthochschule an Literatur und Sonstigen
Informationsmitteln.
(2) Zwischen der Bibliothek und den Benutzern wird ein öffentlich- rechtliches
Benutzerverhältnis begründet.
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Aufgaben der Bibliothek
(1) Die Hochschulbibliothek dient der Lehre und dem Studium, der
Forschung und den künstlerischen Entwicklungsvorhaben, und soweit
damit vereinbar, sonstiger wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeit.
Weiterbildung und sachlicher Information.
(2) Art und Umfang dieser Leistungen werden durch die näheren
Bestimmungen dieser Benutzungsordnung festgelegt.
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Benutzer
(1) Als Entleiher zugelassen werden die Mitglieder der Hochschule.
Angehörige anderer Hochschulen des Saarlandes können gleichgestellt
werden. Ferner können sonstige natürliche und juristische Personen als