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ll. Abschlußprüfung
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Ziel der Abschlußprüfung
Durch die Abschlußprüfung soll festgestellt werden, ob der Student mit seiner
individuellen Leistung das Ziel des Studiums gemäß 8 56 Abs. 1 FhG
erreicht hat.
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Bestandteile der Abschlußprüfung
(1) Die Abschlußprüfung besteht aus der Hauptprüfung und der Diplom
arbeit.
(2) Die Hauptprüfung umfaßt alle Pflichtfächer des Fachstudiums und die
vorgeschriebene Mindestzahl von zwei Wahlpflichtfächern. Die Art der
Prüfung der Pflichtfächer ist in der Prüfungsordnung festgelegt, die Art der
Prüfung der Wahlfplichtfächer wird beim Aushang der Wahlpflichtfächer
zum Vorlesungsbeginn bekanntgegeben.
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Anmeldung zur Hauptprüfung
(1) Zur erstmaligen Prüfung in jedem Fach des Fachstudiums meldet sich
der Studierende spätestens vier Wochen vor dem Ende der Vorlesungs:
zeit beim Prüfungsamt an, wenn er den nächstfolgenden Prüfungstermin
wahrmehmen will.
(2) Ein Rücktritt von dieser Meldung ist einmal möglich. Die Abmeldunc
erfolgt durch Nichtteilnahme an der Fachprüfung.
(3) Bei Nichtteilnahme. oder Nichtbestehen einer Prüfung ist der Kandidal
zwangsläufig zum nächstmöglichen Prüfungstermin gemeldet, dies gil
nicht für entschuldigte Nichtteiilnahme im Sinne von 8 26 (3).
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entfällt
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Ort und Zeit der Hauptprüfung, Hilfsmittel, Verfahren
Die Regelungen der Vorprüfung (siehe 8 9) gelten entsprechend.