27
14 - <15
13 - <14
12 -<13
11-<12
8 -<11
<Q
Z.7
3,0
32
3,7
4,0
befriedigend
eine Leistung, die in jeder Hinsicht
‚durchschnittlichen Anforderungen
entspricht
ausreichend
eine Leistung, die trotz ihrer
Mängel noch den Anforderungen
entspricht
nicht ausreichend'eine Leistung mit erheblichen
Mängeln
(4) Die Gesamtnote der Vorprüfung wird aus den Noten der Einzel
prüfungen (Zahlenwerte der Noten mit einer Nachkommastelle wie in
Tabelle 1 angegeben) als arithmetisches Mittel gebildet. Es wird nicht
gerundet. Für die Gesamtnote gilt die in Tabelle 2 dargestellte Zuordnung.
TABELLE 2: Gesamtnote
sehr gut‘
gut
befriedigend
ausreichend
bei einem Durchschnitt von 1,0 bis 1,5
bei einem Durchschnitt von 1,6 bis 2,5
bei einem Durchschnitt von 2,6 bis 3,5
bei einem Durchschnitt von 3.6 bis 4,0
(5) Nicht benotete Studienarbeiten gelten als bestanden, wenn sie vom
jeweiligen Prüfer anerkannt sind. Eine einmalige Wiederholung ist möglich.
(6) Die Diplomvorprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Fachprüfungen
der Diplomvorprüfung bestanden sind.
8 12
Vorprüfungszeugnis
Über die Vorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Im Zeugnis werden für
die einzelnen Prüfungsfächer und die daraus errechnete Gesamtnote die
Noten in Textform (z. B.: sehr gut) und in Klammern dahinter die Note als
Zahl gemäß Tabelle 2 angegeben. Die gemäß 8 11 (5) berechnete Ge-Ssamtnote
wird ebenfalls als Zahlenwert angegeben, wobei nur die erste
Nachkommastelle ohne Rundung aufgeführt wird. Das Zeugnis ist vom
Fachbereichsvorsitzenden zu unterzeichnen und mit dem Siegel des
Fachbereichs zu versehen. Als Tag des Bestehens der Prüfung ist der
Tag einzusetzen, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist.