Full text : 1995 (0039)

Verhinderung sonstige Professoren aus dem Fachbereich Bauingenieur
wesen.

(3) Gastprüfer aus fachnahen Gebieten können nur in begründeten Ausnahmefällen
 bestellt werden. Die Entscheidung über die Bestellung von
Gastprüfern trifft der Prüfungsausschuß auch unter Beachtung de:
Regelung in Absatz 1.

fl. Vorprüfung
85
Ziel und Zeitpunkt der Vorprüfung

Die Vorprüfung soll erkennen lassen, ob der Kandidat sich die Grundlagen
angeeignet hat, die erforderlich sind, um das Studium erfolgreich fortzusetzen.
 Die Vorprüfung beendet das Grund-studium, in der Regel nact
dem ersten Studienjahr.

S6
Zulassungsverfahren

(1) Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung sind:
a) der Nachweis der ordnungsgemäßen Immatrikulation
b) die vorgeschriebenen Studienleistungen
c) die Anmeldung zur Prüfung

(2) Die Studienleistungen, welche Zulassungsvoraussetzungen für Prüfur
gen darstellen, sind in der Anlage zur Prüfungsordnung festgelegt.

87
Anmeldung zur Vorprüfung

Mit der Immatrikulation zum 1. Studienjahr findet automatisch die Anmel
dung zu den Prüfungen des Grundstudiums zum frühestmöglichen Termi
statt. Die vorzeitige Teilnahme an Prüfungen ist zulässig.

Wenn der Studierende den nächstfolgenden Prüfungstermin wahrnehme!
will, muß er sich spätestens 4 Wochen vor Vorlesungsende beim Prüfungs
amt anmelden, Bei Nichtbestehen oder Nichtteilnahme an einer Prüfung 5
der Kandidat zwangsläufig zum nächstmöglichen Prüfungstermin gemel
det. Der Kandidat hat je Einzelprüfung ein einmaliges Rücktrittsrecht ohn
Angabe von Gründen zum erstmöglichen Prüfungstermin. Er macht davor
durch Nichtteiilnahme an der Prüfung Gebrauch.
            
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