Full text : 1995 (0039)

354 —

FACHSTUDIUM:

Allgemeine Vorbemerkung: Zu diesen Fächem muß sich der Kandidal
selbst beim Prüfungsamt anmelden. Bezüglich der Meldung und der
zugehörigen Zulassungsvoraussetzungen sind die Paragraphen 19 und 20
der Prüfungsordnung zu beachten.

Fach Nr.

201
202

202

204

205

206

301

302
302

Beschreibung

Abschlußklausur

Teil 1: Laborübungen als Zulassungsvoraussetzungen zu
Klausur
Abschlußklausur

Abschlußklausur oder
Teil 1: 1 benotete Übung
Teil 2: mündliche Abschlußprüfung
Teile 1 und 2 gehen gleichgewichtig in die Endnote ein

Teil 1: 2 benotete Übungen
Teil 2: Abschlußklausur
Teile 1 und 2 gehen gleichgewichtig in die Endnote ein.

Als Zulassungsvoraussetzung zur Klausur:
Meßtechnik- 4 Laborübungen
Steuerungstechnik 12 Laborübungen
Abschlußklausur

2 Laborübungen Wärmetechnik als Zulassungsvoraus
setzung zur Klausur,
Abschlußklausur

2 Übungen als Zulassungsvoraussetzung zur Abschluß
klausur

Abschlußklausur

5 Laborübungen als Zulassungsvoraussetzung zur-Abschluß
klausur

304
305 Abschlußklausur
            
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