Full text : 1995 (0039)

Au

(4) Entscheidet sich der Student, der sein Studium nach der alten Ordnung
begonnen hat, für das Weiterstudieren nach der neuen Ordnung, So ist
eine individuelle Anrechnung der bisher abgelegten Studien- und
Prüfungsleistungen beim Prüfungsausschuß zu beantragen - entsprechende
 Fristen werden durch Aushang bekanntgemacht.
Stellt der Student keinen diesbezüglichen Antrag, So hat er sich unwider
ruflich für das Weiterstudieren gemäß der alten Ordnung entschieden.

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Inkrafttreten

Die Prüfungsordnung tritt am Tage der Bekanntmachung im Dienstblatt de!
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.

Saarbrücken, den 08. Februaı

‚an

-sonschule für Technik und Wirtschafl
des Saarlandes
Der Prorektor
Prof. Dr. Dirk Simons
            
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