Au
(4) Entscheidet sich der Student, der sein Studium nach der alten Ordnung
begonnen hat, für das Weiterstudieren nach der neuen Ordnung, So ist
eine individuelle Anrechnung der bisher abgelegten Studien- und
Prüfungsleistungen beim Prüfungsausschuß zu beantragen - entsprechende
Fristen werden durch Aushang bekanntgemacht.
Stellt der Student keinen diesbezüglichen Antrag, So hat er sich unwider
ruflich für das Weiterstudieren gemäß der alten Ordnung entschieden.
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Inkrafttreten
Die Prüfungsordnung tritt am Tage der Bekanntmachung im Dienstblatt de!
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, den 08. Februaı
‚an
-sonschule für Technik und Wirtschafl
des Saarlandes
Der Prorektor
Prof. Dr. Dirk Simons