aA /
(2) Waren die Voraussetzungen für die Abnahme einer Fachprüfung nicht
erfüllt, ohne daß ein Kandidat hierüber täuschen wollte, und wird diese
Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, So wird dieser
Mangel durch das Bestehen der Fachprüfung geheilt. Hat der Kandidat
vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, daß er die Fachprüfung ablegen konnte, so
kann die Fachprüfung ganz oder teilweise für „nicht ausreichend“ und die
Diplom-Vorprüfung und die Diplomprüfung für „nicht ausreichend“ erklärt
werden.
(3) Dem Kandidaten ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung
zu geben.
(4) Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und ggf. ein neues zu erteilen,
Mit dem unrichtigen Zeugnis ist ggf. auch die Diplomurkunde einzuziehen,
wenn die Diplomprüfung auf Grund einer Täuschung für „nicht bestanden“
erklärt wurde. Eine Entscheidung nach Absatz (1) ist nach Frist von fünf
Jahren ab dem Datum des Zeugnisses ausgeschlossen.
$ 32
UÜbergangsbestimmungen
(1) Kandidaten, die bei Inkrafttreten dieser Ordnung ihr Studium im
Fachbereich Maschinenbau bereits begonnen haben, werden nach der
bisherigen Prüfungsordnung geprüft.
Auf Antrag des Kandidaten kann nach der neuen Prüfungsordnung geprüft
werden; hierüber.entscheidet der Prüfungsausschuß endgaültig.
(2) Lehrveranstaltungen und Prüfungen gemäß der bis zum Inkrafttreten
der vorliegenden Ordnung geltenden Ordnung werden nicht mehr angeboten,
wenn sie denen der vorliegenden Ordnung gleichwertig sind und diese
bereits angeboten werden. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der
Fachbereichsrat im Benehmen mit den betroffenen Lehrpersonen auf
Vorschlag des Prüfungsausschusses
(3) Darüber hinaus gilt:
a) Ab dem Wintersemester 1993/94 finden keine Lehrveranstaltungen des
1. Studienjahres - gemäß der alten Ordnung - mehr statt; letzter
Prüfungstermin für diese Fächer ist Frühjahr 1995, .
b) Die letzten Lehrveranstaltungen des 2. bzw. 3. Studienjahres gemäß
der alten Ordnung werden im Studienjahr 1993/94 bzw. 1994/95 angeboten;
die letzten Prüfungstermine hierfür sind Frühjahr 1996 bzw.
Frühilahr 1997