Full text : 1995 (0039)

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Fachbereichsrat festgelegt werden, werden die entsprechenden Angaben
zusammen mit der jeweils beschlossenen Wahlpflichtfachliste durch. Aushana
 bekanntgemacht.

(2) Nicht abgenommene oder nicht ausreichende Studienleistungen, die
als Zulassungsvoraussetzungen erbracht werden müssen, können wiederholt
 werden. Für die Wiederholung legt der zuständige Professor den
Termin fest und gibt ihn durch Aushang bekannt.

(3) Sind die geforderten Zulassungsvoraussetzungen unvollständig, gilt
dies automatisch als Rücktritt von der Prüfung. Ab dem nächstfolgenden
Prüfungstermin gelten die Prüfungen als „nicht bestanden“, wenn die
Zulassungsvoraussetzungen bis dahin nicht erbracht worden sind.

(4) Studien- und Prüfungsleistungen müssen jeweils bestanden sein.

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Zeit und Ort der Prüfung, Hilfsmittel, Verfahren

(1) Prüfungen finden in der vorlesungsfreien Zeit - in der Regel innerhalt
er ersten und letzten drei Wochen - statt.

(2) Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuß (siehe $& 5 Abs. 6
festgesetzt.

(3) Pro Tag ist für den Studenten nur eine Prüfung anzusetzen.

(4) Ort, Zeit und erlaubte Hilfsmittel für Prüfungen werden spätestens viel
Wochen vor dem Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters durc}
Aushang bekanntgemacht.
Sollte die Verschiebung eines Prüfungstermins notwendig sein, So ist diese
nur auf einen zeitlich späteren Termin möglich.

(5) Vor Beginn einer Klausurarbeit weist der
Kandidaten auf 8 27 hin

Aufsichtsführende die

(6) Die Klausurdauer soll dem vermittelten Stoff angepaßt sein: sie beträg!
in der Regel 3 Stunden.

(7) Über den Verlauf einer schriftlichen Prüfung fertigt der Aufsichtsführende
 eine Niederschrift an, die beinhaltet: Prüfungsgebiet, Namen der
Prüfer und Aufsichtsführenden sowie Aufsichtszeit, Sitzplan der Kandidaten,
 Beginn und Ende der Bearbeitungszeit, vorübergehende Abwesenheil
der Kandidaten, Zeit bei vorzeitiger Abgabe, besondere Vorkommnisse.
(8) Über jede mündliche Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen, das
Angaben über Ort, Beginn und Ende der mündlichen Prüfung. die Namen
            
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