A
Soweit das betreuende Unternehmen dem Praxis-Studenten eine
Ausbildungshilfe gewährt, wird diese auf die Ausbildungsförderung angerechnet
( 88 21 Abs. 3 Nr. 2, 23 Abs. 3,1. Halbs. BAföG).
8. Schweigepflicht
Der Praxis-Student unterliegt im gleichen Umfang der Schweigepflicht wie
die im betreuenden Unternehmen Beschäftigten. Dem steht die Anfertigung
des Tätigkeitsberichts nicht entgegen. Soweit der Bericht vertrauliche
Tatbestände enthält, darf eine Veröffentlichung nur mit Einwilligung des
betreuenden Unternehmens erfolgen.
9. Haftpflicht
Dem Praxis-Studenten wird der AbSCR.ur
Versicherung empfohlen.
einer privaten Haftpflicht
10. Auflösung des Vertrages
Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit und Rücksprache mit der
zuständigen Stelle des Fachbereichs Maschinenbau gekündigt werden.
jedoch nur
1. aus einem wichtigen Grund (d. h. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
oder
2. vom Praxis-Studenten mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn &
die Ausbildung aufgeben will
Die Kündigung muß schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründ“
erfolgen.
11. Sonstige Vereinbarung
der
Für das betreuende Unternehmen
Der Praxis-Student
Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Fachbereich Maschinenbau
br
(zur Kenntnis genommen)