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daß auf die Praxis-Studenten 8 165 Abs. 1 Nr. 5 RVO Anwendung findet.
Soweit allerdings für die Praxis-Studenten bei Beginn des Praxis-Studiensemesters
Anspruch auf Familienkrankenpflege besteht, sind sie
gemäß 8 175 Nr. 3 RVO von der Krankenversicherungspflicht befreit
(Einkommensgrenze).
Unfallversicherung besteht kraft $ 539 Nr. 14 c, d RVO.
Die aufenthalts- und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für ein im
Ausland durchgeführtes Praxis-Studiensemester sind vom Praxis
Studenten selbst zu klären.
3. Dauer
Das Praxis-Studiensemester dauert 20 bis 22 Wochen. Innerhalb diese:
Zeit kann zwischen betreuendem Unternehmen und Praxis-Student eine
Urlaubszeit von maximal 10 Arbeitstagen vereinbart werden.
Die Praxis-Phase beginnt a”
und endet arr
Die ersten zwei Wochen gelten als Probezeit, in der beide Teile der
Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können
Eine mehr als zweiwöchige (auch durch Krankheit bedingte) Abwesenhei
verlängert das Praxis-Studiensemester um den Zeitraum der Abwesenheit
4. Pflichten des betreuenden Unternehmens
Das betreuende Unternehmen erklärt sich bereit, den Praxis-Studenten mi
betrieblichen Aufgabenstellungen zu betrauen, die möglichst seine
gewählten Vertiefungsrichtung entsprechen.
Das betreuende Unternehmen erklärt sich weiter bereit. ;
1. in allen den Praxis-Studenten betreffenden Fragen der Ausbildung mi
dem Fachbereich und dem betreuenden Professor zusammenzuarbei
ten,
2.den Praxis-Studenten für praxisbegleitende Lehrveranstaltunge!
gemäß $ 19 der Studienordnung des Fachbereichs sowie für Prüfunge!
während des Praxis-Studiensemesters freizustellen,
3. dem Fachbereich Maschinenbau gegebenenfalls bei Nichteinhaltun
des Vertrages Kenntnis zu geben,
4. den Tätigkeitsbericht des Praxis-Studenten auf Vollständigkeit un
Richtigkeit hin zu überprüfen und abzuzeichnen und
5. nach Beendigung der Tätigkeit dem Praxis-Studenten ein formios«
Zeugnis über seine Tätigkeit auszustellen.