Full text : 1995 (0039)

ul —

Anlage 3

Vorschlag für den

Vertrag für das Praxis-Studiensemester

Zwischen

. nachfolgend betreuendes Unternehmen genannt -

und Hemn/Fra
geboren am

.

wohnhaft in

Matrikel Nr.

- nachfolgend Praxis-Student genannt -

wird nachstehender Vertrag zur Durchführung des Praxis-Studiensemesters
 geschlossen

1. Allgemeines

Das Praxis-Studiensemester wird im betreuenden Unternehmen in Aufgabenbereichen
 durchgeführt, auf die sich die Ausbildungsinhalte des
Fachbereichs Maschinenbau der Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes beziehen.

Der Praxis-Student ist eingeschriebener Student der Hochschule für
Technik und Wirtschaft des Saarlandes mit allen sich daraus ergebenden
Rechten und Pflichten. Diese ruhen nur insoweit, als dies durch die
Abwesenheit des Studenten von der Hochschule bedinat ist.

2. Versicherungaspflicht

Es besteht Sozialversicherungsfreiheit nach dem Urteil des Bundes-Sozialgerichts
 vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 10/79 und 12 RK 3/80.
Die Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer schließt aber nicht die
Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten aus. so
            
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