ausstellt. Ein nicht anerkanntes Praxis-Studiensemester kann einmal wiederholt
werden.
8 19
Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen
Der Fachbereich führt innerhalb des Praxis-Studiensemesters praxisbegleitende
Lehrveranstaltungen durch. Sie werden von Professoren und
Lehrbeauftragten des Fachbereichs geleitet und finden als gesonderte
Veranstaltung jeweils am Anfang und Ende des Praxis-Studiensemesters
als Einführungsseminar und Abschlußseminar statt. Die Veranstaltungen
dienen dazu, die erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen zu reflektieren
und die erarbeiteten Problemlösungen zu diskutieren. Die Praxis-Studenten
sind zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen verpflichtet.
8 20
Anerkennung des Praxis-Studiensemesters
Zur Anerkennung des Praxis-Studiensemesters müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
—- Ausreichende Anwesenheit am Praxis-Studienplatz und erfolgreiche
Mitarbeit im betreuenden Unternehmen in dem festgelegten Zeitraum
von 20 bis 22 Wochen. Das wird durch das formlose Zeugnis des betreuenden
Unternehmens nachgewiesen, das der Praxis-Student vorzulegen
hat. Eine Anerkennung kann nicht erfolgen, wenn das betreuende
Unternehmen den Vertrag für das Praxis-Studiensemester aus Gründen
gekündigt hat, die der Praxis-Student zu vertreten hat.
- Rechtzeitige Abgabe des Tätigkeitsberichts und dessen Anerkennung.
— Teilnahme an den praxisbealeitenden Lehrveranstaltungen.
Der Erfolg des Praxis-Studiensemesters wird durch die Bescheinigung
nach 8 18 festgestellt und auf dem Abschlußzeugnis ausgewiesen.