Full text : 1995 (0039)

vu
AP

spätestens 2 Wochen vor Beginn des Praxis-Studiensemesters den
Praxis-Studienplatz in Form einer Bestätigung des betreuenden Unternehmens
 nach. Stimmt der Fachbereich dem Vorschlag des Studenten
nicht zu, muß sich der Student um einen anderen Praxis-Studienplatz
bemühen.

8 17
Vertrag für das Praxis-Studiensemester

Der Student schließt vor Beginn des Praxis-Studiensemesters mit dem
betreuenden Unternehmen einen Vertrag für das Praxis-Studiensemester,
als Empfehlung dient die Anlage 3. Eine Ausfertigung des Vertrages ist
spätestens 1 Woche vor Beginn des Praxis-Studiensemesters der
Fachbereich vorzulegen. Ein Wechsel des betreuenden Unternehmens
bedarf der Genehmigung.

8 18
Tätigkeitsbericht

Der Student hat über seine Tätigkeit während des Praxis-Studiensemesters
 einen Tätigkeitsbericht anzufertigen. Dieser ist späte
stens beim Abschlußseminar vorzulegen. Der Bericht muß vom betreuen
den Unternehmen abgezeichnet sein. Er ist entsprechend Anlage 4 der
betreffenden Praxis-Studenten zuzuordnen.

Der Tätigkeitsbericht soll die folgenden Punkte behandeln:
— kurze Darstellung des betreuenden Unternehmens (Geschäftsfelder
Beschäftigungszahl, organisatorischer Aufbau, Marktstellung...),
Beschreibung des Arbeitsplatzes und seiner Stellung innerhalb des
betreuenden Unternehmens,
detaillierte Beschreibung der durchgeführten Aufgaben und der gewor*
nenen Erkenntnisse sowie Darlegung der theoretischen Basis, von de!
aus die Aufgaben bearbeitet wurden,
- umfassende Darstellung der bei der Projektbearbeitung eingesetzte!
Methoden und der vorgeschlagenen Lösungen.

Dem Tätigkeitsbericht ist das formiose Zeugnis des betreuende!
Unternehmens über die Ableistung des Praxis-Studiensemesters beizt
heften.

Der Tätigkeitsbericht ist dem Fachbereich einzureichen, der über die erfol
greiche Ableistung des Praxis-Studiensemesters im Einvernehmen mi
dem Prüfunagsausschuß unter Beachtung von 8 19 eine Bescheinigung
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.