vu
AP
spätestens 2 Wochen vor Beginn des Praxis-Studiensemesters den
Praxis-Studienplatz in Form einer Bestätigung des betreuenden Unternehmens
nach. Stimmt der Fachbereich dem Vorschlag des Studenten
nicht zu, muß sich der Student um einen anderen Praxis-Studienplatz
bemühen.
8 17
Vertrag für das Praxis-Studiensemester
Der Student schließt vor Beginn des Praxis-Studiensemesters mit dem
betreuenden Unternehmen einen Vertrag für das Praxis-Studiensemester,
als Empfehlung dient die Anlage 3. Eine Ausfertigung des Vertrages ist
spätestens 1 Woche vor Beginn des Praxis-Studiensemesters der
Fachbereich vorzulegen. Ein Wechsel des betreuenden Unternehmens
bedarf der Genehmigung.
8 18
Tätigkeitsbericht
Der Student hat über seine Tätigkeit während des Praxis-Studiensemesters
einen Tätigkeitsbericht anzufertigen. Dieser ist späte
stens beim Abschlußseminar vorzulegen. Der Bericht muß vom betreuen
den Unternehmen abgezeichnet sein. Er ist entsprechend Anlage 4 der
betreffenden Praxis-Studenten zuzuordnen.
Der Tätigkeitsbericht soll die folgenden Punkte behandeln:
— kurze Darstellung des betreuenden Unternehmens (Geschäftsfelder
Beschäftigungszahl, organisatorischer Aufbau, Marktstellung...),
Beschreibung des Arbeitsplatzes und seiner Stellung innerhalb des
betreuenden Unternehmens,
detaillierte Beschreibung der durchgeführten Aufgaben und der gewor*
nenen Erkenntnisse sowie Darlegung der theoretischen Basis, von de!
aus die Aufgaben bearbeitet wurden,
- umfassende Darstellung der bei der Projektbearbeitung eingesetzte!
Methoden und der vorgeschlagenen Lösungen.
Dem Tätigkeitsbericht ist das formiose Zeugnis des betreuende!
Unternehmens über die Ableistung des Praxis-Studiensemesters beizt
heften.
Der Tätigkeitsbericht ist dem Fachbereich einzureichen, der über die erfol
greiche Ableistung des Praxis-Studiensemesters im Einvernehmen mi
dem Prüfunagsausschuß unter Beachtung von 8 19 eine Bescheinigung