Full text : 1995 (0039)

Mm
LIU)

punktstudium und Geoinformatik) ca. 110 Semesterwochenstunden und
auf das Nebenfachstudium ca. 40 Semesterwochenstunden.

(2) Der erste Studienabschnitt umfaßt insgesamt ca. 80 Semesterwochenstunden.
 Davon entfallen ca. 20 Semesterwochenstunden auf das
Nebenfachstudium.

(3) Der zweite Studienabschnitt umfaßt insgesamt ca. 70 Semesterwochenstunden.
 Davon entfallen ca. 20 Semesterwochenstunden auf das
Nebenfachstudium.

86
Arten von Lehrveranstaltungen, Leistungsnachweise

Lehrveranstaltungen werden in folgenden Formen angeboten:

— Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung
 von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen und von methodischen
 Kenntnissen und Fähigkeiten. Leistungsnachweise werden in
der Regel nicht ausgestellt, können aber bei einzelnen, besonders
gekennzeichneten Vorlesungen erworben werden.

Einführungsveranstaltungen sind Teil des ersten Studienabschnittes,
Sie dienen der Erarbeitung und Vermittlung grundlegender geographischer
 Kenntnisse. Leistungsnachweise werden in der Regel aufgrund
regelmäßiger Teilnahme und einer Klausurarbeit ausgestellt. Als
Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausurarbeit können bestimmte
 Leistungen während der Veranstaltung (z.B. Hausarbeiten) festgelegt
werden.

- Grundkurse dienen der Erarbeitung und Vermittlung grundlegender
Kenntnisse und vorwiegend instrumenteller Fähigkeiten. Leistungsnachweise
 werden in der Regel aufgrund regelmäßiger Teilnahme und einer
Klausurarbeit ausgestellt. Als Voraussetzung für die Teilnahme an der
Klausurarbeit oder als Grundlage für den Leistungsnachweis können bestimmte
 Leistungen während der Veranstaltung (z.B. Hausarbeiten)
festgelegt werden.

Kurse dienen der Erarbeitung und Vermittlung spezieller Kenntnisse und
Fähigkeiten. Leistungsnachweise werden aufgrund regelmäßiger
Teilnahme und der je nach Thematik unterschiedlichen Aufgaben ausgestellt.
 Klausurarbeiten, schriftliche und zeichnerische Ausarbeitungen,
Kolloquien und mündliche Prüfungen können Leistungen darstellen, die
einzeln oder in Kombination Grundlage für die Erteilung von LeistungSnachweisen
 sein können.
            
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