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—- Geographische Informationssysteme
(Grundlagen der GIS, Praxis vektorbasierter GIS,
Analyse/Programmierung/Modelle)
_ Fernerkundung (Grundlagen der Fernerkundung,
Digitale Bildverarbeitung, Anwendungsbeispiele)
(4) Das Nebenfachstudium umfaßt Lehrveranstaltungen in
zwei Nebenfächern bzw., entsprechend umfangreicher, in
einem Nebenfach.
(5) Zusammenfassung des Umfanges der Lehrveranstaltungen
im zweiten Studienabschnitt:
Vorlesungen:
Angewandte Umweltgeographie:
Projektstudie:
Seminare:
Exkursionen:
Geoinformatik:
Nebenfach:
Insaesamt:
*AP 6
*WP 6
14
WP _ 20
20
10
2
6
14
50
20
70
89
Außeruniversitäres Berufspraktikum
(1) Während des Studiums, und zwar in der Regel während des zweiten
Studienabschnittes, ist ein außeruniversitäres Berufspraktikum in fachnahen
Institutionen (Behörden, Betrieben, Forschungseinrichtungen) abzuleisten.
Es dient dazu, vor Eintritt in das Berufsleben berufspraktische
und damit auf ein angestrebtes Tätigkeitsfeld orientierte Erfahrungen zu
machen.
(2) Das Berufspraktikum dauert mindestens vier Monate (17 Wochen) und
ist in mindestens zwei verschiedenen Institutionen abzuleisten. Die Dauer
des Einzelpraktikums in einer Institution soll in der Regel vier Wochen nicht
unterschreiten.
(3) Für jedes Einzelpraktikum ist ein Bericht anzufertigen, dessen sachliche
Richtigkeit vom Leiter der entsprechenden Institution zu bestätigen ist.