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Inkrafttreten, Übergangsregelung
(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit ihrer Verkündung im Dienstblatt der
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
(2) Für eine Übergangszeit von fünf Jahren können Studierende, die vor
dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung ihr geographisches
Diplomstudium an der Universität des Saarlandes begonnen haben, wählen,
ob sie die Prüfungen nach dieser hier vorliegenden Ordnung ablegen
wollen oder nach der „Ordnung zur Neufassung der Prüfungsordnung für
die Diplomprüfung in Geographie vom 12. Juli 1978“.
Saarbrücken, den 20. Februar 199%
Der Universitätspräsident
Prof. Dr. Günther Hönn