Full text : 1995 (0039)

15 —

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Dauer

(1) Voraussetzungen für die Zulassung zum Praxissemester ist die bestandene
 Vorprüfung und der erfolgreiche Abschluß von drei Pflichtfächern des
2. Studienjahres und den in der Studienordnung festgelegten Studienarbeiten
 des 2. Studienjahres.

(2) Das Praxissemester dauert 23 Wochen. Während des Praxissemesters
werden die Studierenden regelmäßig von der Hochschule fachlich betreut.
Das Praxissemester wird in der Regel im Sommersemester nach dem
zweiten Studienjahr absolviert und gliedert sich in:
a) Einführungsseminar mit Kolloquium ;
b) monatlich stattfindendes Seminar an der HTW mit den betreuenden
Professoren
c) praktische Tätigkeit von 22 Wochen
d) Abschlußseminar mit Vortrag der Studenten über ihre Tätigkeit mit
Vorlage der Praktikumberichte

N. Übergangsregelung und Inkrafttreten

(1) Die vorliegende Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studenten,
die nach dem Inkrafttreten dieser Ordnung im Fachbereich Bauingenieurwesen
 der HTWdS das Studium des Bauingenieurwesens beginnen oder
später in ein Studienjahr eintreten, in dem diese Ordnung gilt.
(2) Studenten, weiche ihr Studium vor dem Inkrafttreten dieser Ordnungen
im Fachbereich Bauingenieurwesen der HTWdS begonnen haben oder
denen Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen nach PrO 8 25
anerkannt werden, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnungen an anderen
Hochschulen erbracht wurden, unterliegen nicht den Regelungen der vorliegenden
 Studien- und Prüfungsordnungen, sondern der bisherigen
Studien- und Prüfungsordnung in der Fassung vom 18. Juli 1979 mit nachfolgenden
 Änderungen durch Senatsbeschlüsse einschließlich den
Regelungen durch die zugehörige Anlage BI. Im Zweifelsfall entscheidet
der Prüfungsausschuß im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach
Anhörung des betroffenen Studenten.

(3) Sämtliche Bestimmungen der Übergangsregelung erlöschen mit dem
letzten Prüfungstermin Herbst 2000.
            
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