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tische Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das weitere
Studium mit Erfolg zu betreiben. Im einzelnen ergeben sich die Prüfungsanforderungen
aus den in den Studienordnungen näher bezeichneten
Inhalten und Zielen des Grundstudiums.
8.17
Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Diplom-Vorprüfung
(1) Der Antrag auf Zulassung zur Diplom-Vorprüfung kann gestellt werden
wenn der Kandidat ein ordnungsgemäßes Studium an einer wissenschaftlichen
Hochschule, davon mindestens ein Semester an der Universität des
Saarlandes, absolviert hat.
(2) Die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung setzt voraus:
1. im Studiengang Physische Geographie:
— zwei Leistungsnachweise über Einführungen in Teilgebiete der Physischen
Geographie, die von dem nach 8 18 Abs. 1 Ziff. 2 gewählter
Teilgebiet verschieden sind,
einen Leistungsnachweis über eine Einführung in ein Teilgebiet del
Anthropogeographie oder der Biogeographie, das von dem nach & 18
Abs. 1 Ziff. 3 gewählten Teilgebiet verschieden ist,
einen Leistungsnachweis über die Einführung in die chemische
Labor- und Analysepraxis,
einen Leistungsnachweis über Kartographie,
einen Leistungsnachweis über Statistik.
2. im Studiengang Anthropogeographie:
zwei Leistungsnachweise über Einführungen in Teilgebiete de!
Anthropogeographie, die von dem nach 8 18 Abs. 1 Ziff. 2 gewählter
Teilgebiet verschieden sind,
einen Leistungsnachweis über eine Einführung in ein Teilgebiet de
Physischen Geographie oder der Biogeographie,. das von dem nact
& 18 Abs. 1 Ziff. 3 gewählten Teilgebiet verschieden ist,
einen Leistungsnachweis über die Einführung in die Raumplanung.
- einen Leistungsnachweis über Kartographie,
einen Leistungsnachweis über Statistik,
3. im Studiengang Biogeographie:
zwei Leistungsnachweise über Einführungen in Teilgebiete de
Biogeographie, die von dem nach 8 18 Abs. 1 Ziff. 2 gewählter
Teilgebiet verschieden sind,