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Fünfte Ordnung zur Änderung der Ordnung über die
Gliederung der Universität in Fachbereiche
Vom 15. Februar 1995
Die Universität des Saarlandes hat gemäß 8 35 Abs. 2 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz - UG) vom 8. März
1989 (Amtsbi. S. 609), zuletzt geändert durch das. Gesetz zur Änderung
hochschulrechtlicher Vorschriften (Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom
1. Juni 1994 (Amtsbl. S. 889), folgende Ordnung zur Änderung der
Ordnung über die Gliederung der Universität in Fachbereiche vom 25. Oktober
1989 (Dienstbl. 1990, S. 119) in der Fassung der Vierten Ordnung
zur Änderung der Ordnung über die Gliederung der Universität in Fachbereiche
vom 13. Juli 1994 (Dienstbl. S. 254) erlassen, die nach Zustimmung
durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet
wird:
Artikel 1
8 3 der Ordnung über die Gliederung der Universität in Fachbereiche wird
wie folgt geändert:
Unter dem Abschnitt von Fachbereich 4 wird die Fachrichtungsbezeichnung
der Fachrichtung 4.22 „Sport- und Leistungsmedizin“ ersetzt durch
die Fachrichtungsbezeichnung „Sport- und Präventivmedizin“.
Artikel 2
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Dienstblatt der
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
(2) Der Universitätspräsident wird ermächtigt, die Ordnung über die
Gliederung der Universität in Fachbereiche in der sich aus dieser und aus
den bisherigen Änderungsordnungen ergebenden Fassung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes neu bekanntzumachen.
Saarbrücken, 28. März 1995
Der Universitätspräsident
Prof. Dr. jur.Günther Hönn