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Ordnung zur Änderung der Ordnung für die
Magisterprüfung der Fachbereiche der
Philosophischen Fakultät der
Universität des Saarlandes
(Magisterprüfungsordnung)
Vom 15. Februar 1995
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von $ 93 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom 8. März
1989 (Amtsbl. S. 609), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1337 zur Änderung
hochschulrechtlicher Vorschriften (Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 1. Juli 1994 (Amtsbl. S. 889), folgende Ordnung zur Änderung
der Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche der Philosophischen
Fakultät der Universität des Saarlandes vom 11. Mai 1994 (Dienstbl.
S. 150) erlassen, die nach Zustimmung durch das Ministerium für Bildung,
Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet wird.
Artikel 1
Die Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche der Philosophischen
Fakultät der Universität des Saarlandes wird wie folgt geändert:
Nr. 32 ‚und Nr. 33 der Anlage 3: Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
nach 8 5 Abs. 3 Nr. 3 erhalten folgende Fassung:
‚32. Englische Philologie und
33. Amerikanistik als Hauptfach:
— die erfolgreiche Teilnahme an den drei vorgesehenen Sprachpraxis-Abschlußkursen
sowie der Nachweis über einen Aufenthalt von insgesamt
sechs Monaten in einem englischsprachigen Land;
32. Englische Philologie und
33. Amerikanistik als Nebenfach:
— die erfolgreiche Teilnahme an den drei vorgesehenen Sprachpraxis-Abschlußkursen
sowie der Nachweis über einen Aufenthalt von insgesamt
drei Monaten in einem englischsprachigen Land;“.
Artikel 2
Diese Ordnung tritt in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes.
Saarbrücken, 16. März 1995
Der Universitätspräsident
Prof. Dr. Günther Hönn