Full text : 1995 (0039)

mm
Ed

Ss 44

Extern absolviertes Praxis-Studienjahr

Ein extem absolviertes Praxis-Studienjahr kann nach Maßgabe des V
Abschnitts der Studienordnung anerkannt werden.

8 45
Prüfungsleistungen des 3. Studienjahres

Eine Anerkennung extem erbrachter Leistungen kommt für die Fächer des
3. Studienjahres nicht in Betracht; jeder Student muß die Fächer der von
hm gewählten Studienrichtung durch Prüfungsleistungen im Fachbereich
Betriebswirtschaft abschließen.

S 46

Partnerhochschulen

Soweit ein Abkommen mit einer Partnerhochschule abweichende
Bestimmungen über die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen
und Prüfungsleistungen enthält, gehen diese vor.

YIl. Zeugnisse, Diplom

8 47
Zeugnis über die Vorprüfung

Über die Vorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis enthält die
Fachnoten des Grundstudiums und die aus ihnen gebildete Gesamtnote
Das Zeugnis wird vom Fachbereichsvorsitzenden unterschrieben und mit
dem Stempel des Fachbereichs versehen.

S 438
Diplomzeuanis

(1) Das Zeugnis über die Diplomprüfung enthält die absolvierte
Studienrichtung, die Fachnoten des Hauptstudiums, das Thema und die
Note der Diplomarbeit und den Namen ihres Betreuers, die Gesamtnote
der Diplomprüfung und einen Vermerk über den erfolgreichen Abschluß
der einjährigen praktischen Studienphase.
            
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