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Studien- und Prüfungsordnung
für den Diplom-Studiengang
des Fachbereichs Bauingenieurwesen (Bl)
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
(HTWdS)
in der Fassung vom 7. November 1994
A. Studienordnung
Gliederung
Allgemeine Regelungen
8 1 Studienziel
8 2 Dauer und Gliederung des Studiums
8 3 Studien- und Prüfungsleistungen
8 4 Zeugnisse
8 5 Lehrangebote
8 6 Einhaltung der Studienordnung
8 7 Didaktik-Konferenz
Praktische Studienphase
8 8 Zielsetzung
& 9 Inhaltliche Gestaltung
$ 10 Stellennachweis
8 11 Dauer
I Übergangsregelung und Inkrafttreten
Vorbemerkung:
Die Bezeichnung von Personen in dieser Studienordnung gilt gleichermaßen
für Frauen und Männer.
1. Allgemeine Regelungen
4
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Studienziel
Das Studium des Bauingenieurwesens an der Hochschule für Technik und
Wirtschaft (HTWdS) vermittelt durch die Verbindung von Wissenschaft und
Praxis eine praxisbezogene Bildung und bereitet den Studenten auf sein