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Betreuung
Die Diplomarbeit kann nur von einem Professor der Hochschule für
Technik und Wirtschaft oder von einem Lehrbeauftragten des
Fachbereichs ausgegeben und betreut werden. Im letzteren Fall muß die
Arbeit von einem Professor der Hochschule für Technik und Wirtschaft als
Zweitkorrektor beurteilt werden.
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Auswahl des Betreuers
(1) Der Student hat das Recht, einen Professor oder einen
Lehrbeauftragten seiner Wahl um die Betreuung seiner Diplomarbeit zu
bitten. Stimmt der Angesprochene zu, vergibt er als Betreuer nach
Rücksprache mit dem Studenten das Thema der Diplomarbeit.
(2) Findet ein Student keinen Betreuer, wendet er sich an den Prüfungsausschuß.
Dieser gibt dem Studenten Gelegenheit, Themenvorschläge
und Vorschläge zur Person des Betreuers zu machen, die jedoch für den
Prüfungsausschuß unverbindlich sind. Der Prüfungsausschuß sorgt dafür
daß der Student einen Betreuer und ein Thema erhält.
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Gruppenarbeit
(1) Die Diplomarbeit kann auch an mehrere Studenten gemeinsam ausge:
geben und von ihnen in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden. Das
setzt jedoch voraus, daß der von jedem Kandidaten zu erbringende
Beitrag deutlich von denen der anderen abgegrenzt wird. Diese Abgrenzung
muß auch nach Abschluß der Arbeit objektiv erkennbar Sein.
etwa durch die Angabe von Seitenzahlen, Abschnitten oder durch andere
objektive Kriterien.
(2) Der Beitrag jedes Bearbeiters ist einzeln zu bewerten
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Anmeldung, Rückgabe
Der Betreuer teilt das Thema der Diplomarbeit und das Datum ihrer
Ausgabe dem Prüfungsausschuß unverzüglich mit. Der Student kann das
Thema nur einmal und nur innerhalb von zwei Monaten nach Ausaabe ZU-