21 u
a) der Pflichtfächer und des Wahlpflichtfaches des zweiten Studienjahres
(Wichtungsfaktoren 1); sind zwei oder mehr Wahlpflichtfächer mit
unterschiedlichem Ergebnis abgeschlossen worden, wird das Fach mit
der besseren Umrechnungszahl bei der Bildung der Gesamtnote
berücksichtigt,
b) der Pflichtfächer der gewählten Studienrichtung des dritten Studienjahres
(Wichtungsfaktoren 1) und
c) der Diplomarbeit, deren Umrechnungszahl u...
sitzt.
(2) Wahlfächer werden bei der Bildung
tigt.
der Gesamtnote nicht berücksich-$
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Bestehen der Diplomprüfung
Die Diplomprüfung ist bestanden, wenn der Student
a) die Vorprüfung bestanden,
D) in sämtlichen Prüfungsfächern des Hauptstuc ums mindestens eine
ausreichende Note erreicht,
c) in der Diplomarbeit mindestens die Note „ausreichend“ erhalten und
d) das Praxis-Studienjahr erfolgreich beendet hat.
V. Diplomarbeit
8 30
Aufgabe
Durch die Diplomarbeit soll der Student zeigen, daß er in der Lage ist,
innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich der
Studienfächer selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten
und einer praktisch verwertbaren Lösung zuzuführen.
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Zeitliche Einordnung
Die Diplomarbeit kann frühestens nach bestandener Vorprüfung und soll
Spätestens im vierten Studienjahr (Praxis-Studieniahr) angefertigt werden.