Full text : 1995 (0039)

I

CO

2. Erster Prüfungsabschnitt

8 24
Klausurtermine

Soweit ein Fach des ersten Prüfungsabschnitts durch eine Klausur
abgeschlossen wird, ist diese im Anschluß an die Vorlesungszeit des zweiten
 Studienjahres zu schreiben. Die erste Wiederholung findet am Ende
des folgenden Wintersemesters statt, die zweite Wiederholung am Ende
des dritten Studienjahres.

3. Zweiter Prüfungsabschnitt

8 25
Zulassungsvoraussetzungen

Zusätzliche Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Prüfungsabschnitt
ist die bestandene Vorprüfung.

8 26
Durchführung der Prüfung

(1) Der zweite Prüfungsabschnitt umfaßt die Pflichtfächer des dritten
Studienjahres in der gewählten Studienrichtung. Höchstens drei
Pflichtfächer können in einer Klausur zusammengefaßt werden.
(2) Wenn in einem Fach mehr als eine Prüfungs- oder Studienleistung zu
erbringen ist, kann bestimmt werden, daß der Student jede Teilleistung gesondert
 bestanden haben muß.

8 27
Klausurtermine

Soweit ein Fach durch eine Klausur abgeschlossen wird, findet der erste
Prüfungstermin nach dem Ende der Vorlesungszeit des dritten
Studienjahres statt. Die erste Wiederholung wird am Ende des folgenden
\NMintersemesters angeboten, die zweite Wiederholung am Ende der Vorlesungszeit
 des vierten Studienjahres.

8 28
Bildung der Gesamtnotte .
(1) Die Gesamtnote der Diplomprüfung wird gemäß dem gewichteten
Mitte! der Umrechnungszahlen folgender Prüfunasleistungen gebildet:
            
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